Neue Überprüfungsfristen für das Pickerl (§57a)
Ab Juni 2018 gilt für einige Fahrzeuggruppen eine neue Toleranzfrist für die Paragraf 57a-Überprüfung. Traktoren ÜBER 40km/h dürfen ab Juni 2018 das Pickerl nicht mehr überziehen. Regelung bisher: Der Zeitraum der Toleranzfrist beträgt einen Monat vor dem Begutachtungsmonat bis zum Ablauf des vierten Monats nach dem Begutachtungsmonat. Regelung NEU: Der Zeitraum der Toleranzfrist beträgt drei…